Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Ermächtigung ist völlig unspezifiziert, insbesondere gibt Sie keinerlei Hinweise darauf, wie die Aktionärsrechte in der virtuellen HV gewahrt werden sollte. Auch eine zeitliche Begrenzung von maximal zwei Jahren ist nicht vorgesehen. Daher ist TOP 6a in vollem Umfang abzulehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Ludwig Beck am Rathauseck Textilhaus Feldmeier AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 26.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 09.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.