Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Gesellschafterausschuss
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen gemäß Artikel 19 Absatz 4 der Satzung
keine Empfehlung
Die DSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass Henkel seit der Covid 19-Pandemie keine virtuelle Hauptversammlung abgehalten hat. Die nun vorgelegte Erneuerung der Ermächtigung ist auf zwei Jahre befristet. Die DSW wird auf der HV hinterfragen, wie die Pläne der Gesellschaft für das Format der HV aussehen und ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der HV abhängig machen
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der vorgeschlagene Umfang der Kapitalerhöhung von knapp 20 % des Grundkapitals bewegt sich innerhalb der von der DSW akzeptieren Grenzen. Dennoch bestehen Bedenken im Hinblick auf die ausschließlich vorgesehene Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Dies widerspricht aus DSW Sicht dem Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“ und verstärkt den Einfluss der existierenden Vorzugsaktionäre zulasten der aktuellen Stammaktionäre. Die DSW wird daher gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Henkel AG & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 15.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Henkel AG & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 26.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.