Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Ermächtigung zur Durchführung der HV als virtuelle HV lässt offen, wie die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen HV ausgestaltet werden.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW empfiehlt, gegen diesen TOP zu stimmen, da wir die persönliche Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern (mit Ausnahme bei einer virtuellen HV) als gute Praxis ansehen, die dem Dialog förderlich ist. Die Ausnahmen, unter denen auch bei einer Präsenz-HV eine virtuelle Teilnahme von AR-Mitgliedern möglich ist, sind von der Gesellschaft aus unserer Sicht zu weit gefasst.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Dr. Hönle AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 10.03.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.