Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2 Der Vorstand konnte seine gute Geschäftsentwicklung fortsetzen, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht
TOP 3 Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten umfänglich nachgekommen.
TOP 4 Nach dem im Jahr 2022 die Prüfungsgesellschaft hin zu Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) gewechselt wurde, spricht nichts gegen eine Wiederwahl.
TOP 5 Die stillen Einlagen dienen der langfristigen Finanzierung der Gesellschaft und deren Forschung, weshalb vorliegend zugestimmt wird.
TOP 6 Die stillen Einlagen dienen der langfristigen Finanzierung der Gesellschaft und deren Forschung, weshalb vorliegend zugestimmt wird.
TOP 7 Die stillen Einlagen dienen der langfristigen Finanzierung der Gesellschaft und deren Forschung, weshalb vorliegend zugestimmt wird.
TOP 8 Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 12.03.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.