Hauptversammlung Deufol SE

  • 10:00 Uhr
  • Hofheim
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Diesjährig stimmt die DSW dem Dividendenvorschlag zu, wird aber auf der Hauptversammlung die Dividendenstrategie der Gesellschaft genau hinterfragen und entsprechend zukünftig diese genau beobachten.


zu 3.
Der geschäftsführenden Direktoren haben die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und selbst in dieser schwierigen Situation ein gutes Jahr erreicht.


zu 4.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung des Verwaltungsrates entgegenstehen.


zu 5.
Gegen die Votum AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.


zu 6.
Vorliegend erscheint diese Maßnahme zustimmungsfähig und dennoch muss durch die Gesellschaft während der Hauptversammlung hierzu ausführlicher erläutert werden, warum dieser Schritt nunmehr von Seiten der Verwaltung als notwendig bzw. sinnvoll erachtet wurde.


zu 8.
Die Aufhebung des Bedingten Kapitals und die entsprechende Streichung innerhalb der Satzung wird zugestimmt. Sie ist für das Aktionariat positiv.


zu 9.
Durch den Gewinnabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften können Synergien geschaffen und besser genutzt werden, damit erscheint dies vorliegend als sinnvolle Optimierung. Dem Antrag wird daher zugestimmt.


zu 10.
Es handelt sich um offenbare Richtigkeiten und einen fehlerhaften Verweis innerhalb der Satzung, weshalb vorliegendem Antrag zugestimmt wird.

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 10%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss mehr als 40% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Deufol_Einladung-oHV-2024.pdf
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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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