Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 20a der Satzung zur künftigen Ermöglichung der Durchführung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Das adäquate Format ist aus Sicht der DSW regelmäßig die Präsenzhaupthauptversammlung bzw. das hybride Angebot. Dem vorliegenden TOP8 kann zugestimmt werden, da die Befristung auf zunächst 2 Jahre vorgesehen ist und aufgrund der konkreten Absicht, kurzfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückzukehren.
Dies wird wörtlich in den Erläuterungen zum TOP8 ausgeführt: "Es ist von Seiten der Verwaltung fest beabsichtigt, die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2026 und grundsätzlich auch nachfolgende Hauptversammlungen im Präsenzfomat durchzuführen".
Beschlussfassung über (i) die Änderung von Ziffer 17 Abs. 1 der Satzung und (ii) die Ergänzung von Ziffer 19 der Satzung um einen neuen Abs. 4 zur Erleichterung der Übermittlung von Anmeldungen, Berechtigungsnachweisen und der Erteilung oder Übermittlung von Vollmachten
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) ohne Ausgabe von neuen Aktien zur Glättung des rechnerischen Anteils je Aktie am Grundkapital nebst entsprechender Änderung von Ziffer 4 Abs. 1 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025/I) und Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts durch Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung nebst Aufhebung des gemäß Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung derzeit bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2023/II)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung zur Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und zur Neuerteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Aufhebung des bestehenden sowie zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals nebst Änderung von Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutz AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 25.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutz AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.