Hauptversammlung Henkel AG & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Düsseldorf
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TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die Feststellung.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, da die Ausschüttung auf Vorjahreshöhe liegt und je Vorzugsaktie erneut 1,85 € gezahlt wird (1,83 € je Stammaktie). Die Ausschüttungsquote liegt mit 42,4 % erneut über der Bandbreite der bisherigen Ausschüttungspolitik von 30 bis 40 %.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Da die DSW keine Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Prüfers PWC Frankfurt hat, wird sie zustimmen.

TOP 7.1, 7.5 und 7.8

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 7.1 Dr. Simone Bagel-Trah (Wiederwahl)
die Kandidatin ist seit 2008 Mitglied im Aufsichtsrat und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträgerin. Damit überschreitet sie die nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.


zu 7.5 Barbara Kux (Wiederwahl)
die Kandidatin ist seit 2013 Mitglied im Aufsichtsrat und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträgerin. Damit überschreitet sie die nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.


zu 7.8 Simone Menne (Wiederwahl)
die Kandidatin hält mindestens 5 andere Mandate in Aufsichtsräten o.ä.. Nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen ist sie deshalb als „overboarded“ einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.



TOP 7.2 - 7.4, 7.6 und 7.7

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.

TOP 8.1 - 8.2, 8.7 - 8.9

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 8.1: Prof. Dr. Paul Achleitner
der Kandidat ist seit 2001 Mitglied im Gesellschafterausschuss und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträger. Damit überschreitet er die nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.


zu 8.2: Dr. Simone Bagel-Trah
die Kandidatin ist seit 2005 Mitglied im Gesellschafterausschuss und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträgerin. Damit überschreitet sie die nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.


zu 8.7: James Rowan
der Kandidat ist aktuell CEO von Volvo und hält mindestens 3 andere Mandate in Aufsichtsräten o.ä.. Nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen ist er deshalb als „overboarded“ einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.  


zu  8.8: Konstantin von Unger
der Kandidat ist seit 2003 Mitglied im Gesellschafterausschuss und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträger. Damit überschreitet er die nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.


zu 8.9: Jean-Francois van Boxmeer
der Kandidat ist seit 2013 Mitglied im Gesellschafterausschuss und ist folglich länger als 2 volle Amtsperioden Mandatsträger. Damit überschreitet er die nach den DSW- Abstimmungsgrundsätzen längst mögliche Amtszeit und ist deshalb als nicht unabhängig einzustufen. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.



TOP 8.3 - 8.6, 8.10

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken

TOP 11

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Transparenz des vorgelegten Vergütungsberichtes liegt im Rahmen der üblichen Marktpraxis und hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert.
Die DSW hat keine Bedenken.



TOP 12

Beschlussfassung über die Änderung von Artikel 17 Absatz 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats; Nachhaltigkeitsausschuss) und Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Transparenz des vorgelegten Vergütungssystems liegt über dem Niveau der Marktpraxis. Vor diesem Hintergrund wird die DSW dem Beschluss zustimmen.

TOP 13

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Henkel AG & Co. KGaA (herrschende Gesellschaft) einerseits und der Henkel Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Dreizehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Vierzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH und der Henkel Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH (beherrschte Gesellschaften) andererseits

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Henkel AG & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 09.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 23.04.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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