Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, sind die Vorwürfe gegenüber EY im Zusammenhang mit dem sog. „Wirecard Skandal“ erheblich. Auf Basis der aktuellen bekannten, insbesondere sich aus dem Wambach-Bericht und der APAS-Entscheidung ergebenden Vorwürfen kann aus Sicht der DSW EY nicht zum Abschlussprüfer gewählt werden.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022 in § 5 Abs. 5 der Satzung und über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2024)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Da nach den DSW-Richtlinien Bezugsrechtsausschlüsse bei Vorratsbeschlüssen jedoch nur bis zu max. 10 Prozent akzeptiert werden, kann den entsprechenden Beschlüssen nicht zugestimmt werden.
Beschlussfassung über die Aufhebung der durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 zu Punkt 10 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung des Bedingten Kapitals 2022 sowie von § 5 Abs. 6 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Da nach den DSW-Richtlinien Bezugsrechtsausschlüsse bei Vorratsbeschlüssen jedoch nur bis zu max. 10 Prozent akzeptiert werden, kann den entsprechenden Beschlüssen nicht zugestimmt werden.
Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Da nach den DSW-Richtlinien Bezugsrechtsausschlüsse bei Vorratsbeschlüssen jedoch nur bis zu max. 10 Prozent akzeptiert werden, kann den entsprechenden Beschlüssen nicht zugestimmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Wüstenrot & Württembergische AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 01.05.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 15.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.