Hauptversammlung Syzygy AG

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Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Gegen die Entlastung des Vorstandes bestehen keine Bedenken.


zu 3.
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen ebenfalls keine Bedenken.


zu 4.
In fachlicher Hinsicht sind die Kandidaten für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Es bestehen keine konkreten Bedenken gegen die Wiederwahl in den Aufsichtsrat.


zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2024 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie vorsorglich als Prüfer der der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu wählen.
Hiergegen bestehen keine Bedenken.


zu 6.
Der Vergütungsbericht ist übersichtlich und stellt anschaulich die Vergütungsstruktur dar. Gegen den Bericht bestehen keine Bedenken


zu 7.
Der Beschluss dient der Anpassung der Satzung der Gesellschaft an die Änderungen in § 123 Abs. 2, Abs. 4 AktG. Die Neufassung stimmt mit den neuen gesetzlichen Regelungen überein.


zu 8.
Die Syzygy AG hält 100% der Anteile der Syzygy Performance Marketing GmbH. Es gibt somit keine Drittgesellschafter, welche hierdurch beeinflusst wären. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll aus steuerlichen Gründen abgeschlossen werden, was Synergien auslöst. Dem Beschlussvorschlag kann daher zugestimmt werden.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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