Hauptversammlung Friedrich Vorwerk Group SE

  • 10:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 8 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8 und 9

Kapitalmaßnahmen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 8
Das gezeichnete Kapital der Friedrich Vorwerk Group SE beträgt 20.000.000,00 €. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 02. Juni 2029 um insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 10.000.000,00 Stück neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Dies ist – auch mit Bezugsrecht der Aktionäre – oberhalb der von der DSW noch als akzeptabel erachten Grenze von 40 %.
Darüber hinaus soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können u.a. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente) und die ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Grenze ist ebenfalls oberhalb der von der DSW geforderten Grenze von 10 % des Grundkapitals und damit abzulehnen. Für eine Ausnutzung der Ermächtigung gibt es derzeit keine konkreten Pläne.
Ein Vorratsbeschluss ist in der vorgeschlagenen Höhe abzulehnen.


zu TOP 9
Mit Blick auf die Begründung unter TOP 8 ist der Beschluss Wegen der avisierten Höhe von 50 % des gezeichneten Grundkapitals sowie des möglichen Bezugsrechtsausschlusses abzulehnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


FVo_einladung_ohv_2024_1.pdf
Download PDF (418 KB)

Beschlüsse Stand: 04.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

FVo_2024uebersicht_abstimmung.pdf
Download PDF (231 KB)

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