Hauptversammlung Drägerwerk AG & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Lübeck
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TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die earnings per share belaufen sich je Vorzugsaktie auf 5,92 EUR und je Stammaktie auf 5,86 EUR. Die Verwaltung schlägt lediglich die Zahlung einer Dividende von 1,80 EUR je dividendenberechtigte Vorzugsaktie bzw. 1,74 EUR je dividendenberechtigte Stammaktie vor. Die DSW fordert grundsätzlich die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 50% des Konzernjahresergebnisses. Insofern erweist sich der Dividendenvorschlag der Verwaltung weiterhin als zu niedrig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine Änderung der Satzung in § 21 (Vergütung des Aufsichtsrates)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Im Rahmen der Änderung der Satzung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist u.a. eine variable Vergütungskomponente, die sich nach dem „Dräger Value Added“ bemisst vorgesehen. Grundsätzlich ist die DSW der Auffassung, dass die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand durch eine angemessene Vergütung gewährleistet werden sollte, die in einem adäquaten Verhältnis zur Tätigkeit des jeweiligen Aufsichtsrats steht. Dabei befürwortet die DSW prinzipiell die Ausgestaltung der Vergütung in Form einer reinen Fixvergütung und nicht in einem variablen Vergütungsbestandteil.

TOP 7

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Wahl des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Drägerwerk AG & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 25.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Drägerwerk AG & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 27.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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