Hauptversammlung va-Q-tec AG

  • 11:00 Uhr
  • Würzburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 5.1 - 5.3, 5.5, 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5.1 - 5.3

AR - Wahlen

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Mangelnde Unabhängigkeit veranlasst uns zur Enthaltung.

TOP 5.5

AR Wahlen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Dieser Kandidat ist mangels Unabhängigkeit  nicht wählbar.

TOP 7

Satzungsänderungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind uns zu unkonkret bzw. nicht genannt. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.


 


Außerdem ist grundsätzlich von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


 

Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von va-Q-tec AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 16.08.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 30.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.