Hauptversammlung TUI AG

  • 11:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2022, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Derzeit sind zwar keine Verfehlungen erkennbar, aber das Unternehmen entwickelt sich nur mühsam voran und scheint auf die Krisen der Zeit nur unzureichend oder spät zu reagieren. Auch bleibt fraglich, warum der Vorstandswechsel erfolgte. Des Weiteren verhält sich der Vorstand nicht gerade kleinaktionärsfreundlich, wenn er diese Hauptversammlung und die zukünftigen Hauptversammlung rein virtuell durchführen möchte.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es sind keine Verfehlungen erkennbar. Ausweislich des Geschäftsberichts scheint der Aufsichtsrat den Vorstand gut ausgewählt und überwacht zu haben.

TOP 4

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es spricht nichts Wesentliches gegen die Wahl von D & T.

TOP 5

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von drei Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Abs. 1 Satz 1 2. Var. i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG; Satzungsänderung

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Diese Kapitalmaßnahmen sind bedauerlich. Sie sind aber wohl leider erforderlich, um das Unternehmen auf der Kapitalseite wieder sicher aufstellen zu können. Das eigentlich tragische sind nicht diese Kapitalmaßnahmen, sondern die Schwierigkeiten (Corona und die nicht ganz optimale Vorbereitung darauf) die zu den Kapitalproblemen des Unternehmens geführt haben.

TOP 6

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG durch Zusammenlegung von Aktien; Satzungsänderung

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Auch diese Kapitalmaßnahmen sind bedauerlich. Sie sind aber wohl ebenfalls erforderlich, um das Unternehmen auf der Kapitalseite wieder sicher aufstellen zu können. Das eigentlich tragische sind auch hier nicht diese Kapitalmaßnahmen, sondern die Schwierigkeiten (Corona und die nicht ganz optimale Vorbereitung darauf) die zu den Kapitalproblemen geführt haben.

TOP 7a

Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - Wahl von Dieter Zetsche

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Herr Zetsche ist hochqualifiziert für dieses Amt. Allerdings hat er neben diesem Posten als AR-Vorsitzender 4 weitere Mandate mit offenbar hoher Intensität inne. Von daher bestehen Zweifel an seiner Verfügbarkeit. Außerdem hat Herr Zetsche die Altersgrenze gemäß Satzung überschritten.

TOP 7b -7c

Beschlussfassung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - Wahl von Helena Murano und Christian Baier

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Derzeit ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Wahl dieser Kandidaten sprechen müsste.

TOP 8a

Virtuelle Hauptversammlung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es ist kein Grund erkennbar, warum nunmehr auch nach der Corona-Pandemie weiterhin an virtuellen HVs festgehalten werden soll. Unabhängig von den erheblichen, rechtlichen Einschränkungen in die Eigentumsfreiheit der Aktionäre (Aussprache auf der HV, Interaktion nicht nur mit der Verwaltung, sondern auch mit anderen Aktionären, Ausfluss des Demokratieprinzips) kommt hier auch hinzu, dass die Virtualität nicht wirklich zur TUI AG passt. Man hat es ja hier nicht mit einem Technologieunternehmen zu tun, sondern einem Unternehmen, welches REALE Erlebnisse an seine Kunden verkaufen will. Ereignisreiche Realität und Virtualität sind allerdings nur schwer überein zu bringen.

TOP 8b

Nachfragerecht

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8c

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Aufsichtsräte sollten bei den Hauptversammlungen doch zumindest einmal physisch vor Ort sein, um sich ein Bild vom Unternehmen und den handelnden Personen machen zu können.

TOP 8d - 8h

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das am 30. September 2022 abgelaufene Geschäftsjahr

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das System ist hinreichend transparent und nachvollziehbar.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von TUI AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 01.02.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Ergebnisse_2023.pdf
Download PDF (114 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.