Hauptversammlung plenum AG

  • 10:30 Uhr
  • Frankfurt
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 2, 6-7 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 3.
Die DSW stimmt dem Beschlussvorschlag zu, da es im Berichtsjahr keine Vorkommnisse gab, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 4.
Die DSW stimmt dem Beschlussvorschlag zu, da es im Berichtsjahr keine Vorkommnisse gab, die einer Entlastung entgegenstehen.


zu 5.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die plenum Aktiengesellschaft für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Die DSW stimmt diesem Vorschlag zu.


zu 8.
Die Regelungen dient in erster Linie der Klarheit und der ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung. Eine Einschränkung von Aktionärsrechten ist hiermit nicht verbunden.


zu 9.
Aus Sicht der DSW bestehen hiergegen keine Einwände.



TOP 2, 6 und 7, 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 2.
Die DSW lehnt den Beschluss ab, da eine nachvollziehbare Begründung fehlt, wieso den Aktionären signifikant weniger als 50 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet wird.


zu 6.
Die DSW stimmt der Ermächtigung zur virtuellen HV dann zu, wenn in der Satzung gleichzeitig eine Selbstbeschränkung vorgesehen wird, dass über Beschlussgegenstände, die besonders intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (Satzungsänderungen, Beherrschungs- und Gewinnabführungs-verträge usw.) ausschließlich in Präsenz-HV entschieden wird. Fehlt eine solche Selbstbeschränkung, stimmt die DSW der Ermächtigung zur virtuellen HV zu, wenn diese auf einen Zeitraum von zwei Jahren beschränkt ist.


Hier fehlt es an einer Selbstbeschränkung und die Ermächtigung soll zudem auf einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt werden. Die DSW empfiehlt daher, den Beschluss abzulehnen.


zu 7.
Diese Regelung ist zwar durchaus üblich. Wird aber, wie hier von der DSW, die Ermächtigung zur virtuellen HV (TOP 6) abgelehnt, so ist der Beschlussvorschlag (TOP 7) folgelogisch ebenfalls abzulehnen.


zu 10.
Die DSW hält vor dem Hintergrund der drohenden Verwässerungsgefahr bei derartigen Vorratsbeschlüssen lediglich die Ermächtigung zu Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von höchstens 10% des aktuellen Grundkapitals für akzeptabel. Diese Höchstgrenze von 10 % wird hier nur bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen eingehalten.
Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (z.B. Einbringung eines Unternehmens) kann das Kapital auch um mehr als 10 % unter Ausschluss des Bezugsrechts erhöht werden.
Daher kann diesem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


plenum_Tagesordnung_HV_2023.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von plenum AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 05.07.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 07.08.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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