Hauptversammlung CECONOMY AG

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/24 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird zustimmen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/24

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Entlastung steht aus Sicht der DSW nichts entgegen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Entlastung steht aus Sicht der DSW nichts entgegen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25, des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024/25 sowie des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024/25

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zustimmen.

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW plant, der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten zuzustimmen

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023/24

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW plant Zustimmung.

TOP 8.1

Erhöhung der Vergütung für den Vorsitz im Aufsichtsrat, Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung stimmen. Dies würde eine Anhebung der Vergütung des Vorsitzenden von 210 TEUR auf 245 TEUR bedeuten. Das ist deutlich mehr, als das, was der Aufsichtsratsvorsitzende andere SDAX-Unternehmen verdient und geht sogar über das hinaus, was Aufsichtsratsvorsitzende durchschnittlich im MDAX verdienen. Dies erscheint aus Sicht der DSW als zu hoch.

TOP 8.2

Beschlussfassung über die Billigung der Aufsichtsratsvergütung (§ 113 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Konsequenterweise wird die DSW auch der Billigung des geänderten Vergütungssystems für den Aufsichtsrat nicht zustimmen.

TOP 9

Beschlussfassung zur Änderung von § 2 der Satzung (Anpassung des Unternehmensgegenstands)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Hier bestehen keine Bedenken.

TOP 10

Beschlussfassung zur Änderung von § 15 Abs. 3 der Satzung (Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen)

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die DSW präferiert grundsätzlich die hybride Hauptversammlung oder die Präsenzveranstaltung. Wir berücksichtigen bei Ceconomy, dass das Unternehmen in den letzten Jahren seine Hauptversammlung im Präsenzformat abgehalten hat. Unser Abstimmverhalten werden wir in der Hauptversammlung davon abhängig machen, wie die Planung des HV-Formats von Ceconomy in der Zukunft aussieht und ob eine Zustimmung des Aufsichtsrates für den Vorstandsbeschluss zugesichert wird.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Ceco_ohv_2025.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von CECONOMY AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 13.02.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von CECONOMY AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 21.02.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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