Hauptversammlung Aumann AG

  • 10:00 Uhr
  • Bielefeld
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 8 bis 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 2
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird die zukünftige Dividendenpolitik hinterfragt werden.


TOP 3
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


TOP 4
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


TOP 5
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.


TOP 6
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, auch zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.


TOP 7
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.


TOP 11
Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung, die eine Folge des am 15. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) ist, zustimmen.


Top 12
Die DSW wird den vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen, die der Erleichterung zukünftiger Dividendenzahlungen dienen, zustimmen.



TOP 8 bis 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

TOP 8
Die DSW plant gegen die vorzeitige Erneuerung des Genehmigten Kapitals zu stimmen, da dieses in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert in Höhe von 10% des Grundkapitals übersteigt.


TOP 9
Die DSW plant gegen die vorzeitige Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten sowie des Bedingten Kapitals zu stimmen, da diese in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert in Höhe von 10% des Grundkapitals übersteigt.


TOP 10
Die DSW plant gegen die vorzeitige Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien zu stimmen, da diese im Falle eines Erwerbs von Aktien außerhalb der Börse den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert von 10% über Börsenkurs übersteigt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


aag_hv_2024_einladung.pdf
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Beschlüsse Stand: 18.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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