Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Vergütungssystem ist zweimal von den Aktionären auf den vergangenen Hauptversammlungen abgelehnt worden. Es wurde daraufhin zweimal nicht geändert und wird nun zum dritten Mal der Hauptversammlung vorgelegt. Die Verwaltung respektiert damit nicht den Willen der Aktionäre zur Änderung des Systems.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es ist eine Ermächtigung für 5 Jahre vorgesehen. Das korrespondiert nicht mit den DSW Richtlinien.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
WKN: A1K037
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: NRW
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.