Hauptversammlung HELLA GmbH & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Rheda-Wiedenbrück
  • MDAX®
TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, der einen Bilanzgewinn von EUR 81.151.746,23 ausweist, stimmen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Vorschlag Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,71 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Letztlich wird die DSW auch die Mitglieder des Gesellschafterausschusses für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der Wahl der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbratungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Vorbehaltlich ergänzender Erläuterungen im Rahmen der Hauptversammlung, u.a. zu den vorgenommenen Bereinigungen der Bemessungsgrundlagen EBT und OFCF um Sondereinflüsse sowie den besonderen („priorisierten“) Zielen für die Geschäftsführungsmitglieder, plant die DSW der Billigung des Vergütungsberichts zuzustimmen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur weiterhin nicht ausreichend auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da ein substanzieller Teil der langfristigen variablen Vergütung einen effektiven Bemessungszeitraum von weniger als drei Jahren aufweist und die variable Vergütung somit insgesamt nicht überwiegend langfristig ausgestaltet ist. Zudem erscheint der dem Gesellschafterausschuss eingeräumte Ermessenspielraum, „nach billigem Ermessen eine positive oder negative Korrekturanpassung“ an allen variablen Vergütungskomponenten vorzunehmen, von dem dieser in der Vergangenheit auch bereits wiederholt Gebrauch gemacht hat, weiterhin zu weitreichend.

TOP 9

Wahl zum Gesellschafterausschuss

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Wahl von Frau Jill Greene in den Gesellschafterausschuss stimmen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit einer Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über eine entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die vorgeschlagene Erneuerung des Genehmigten Kapitals stimmen, da dieses in Bezug auf einen möglichen Bezugsrechtsausschluss den von der DSW maximal akzeptierten Grenzwert in Höhe von 10% des Grundkapitals übersteigt.

TOP 11

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zustimmen, da sich diese innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzwerte bewegt.

TOP 12

Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird auch der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien zustimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HELLA GmbH & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 13.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 27.04.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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