Hauptversammlung HelloFresh SE

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Gesellschaft weist einen erklecklichen Bilanzgewinn aus, erklärt aber weder in der Einberufung noch in den begleitenden Unterlagen oder an anderer Stelle, wieso dieser komplett auf neue Rechnung vorgetragen und keine Dividende gezahlt werden soll.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die Umstände und die Tonalität der – erneuten – Umsatzwarnung vom 15.03.24 legen den Verdacht nahe, dass dem Vorstand gravierende Fehler in der Geschäftsplanung unterlaufen sind und werfen auch die Frage auf, inwieweit der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion angemessen nachgekommen ist. Unter diesem Eindruck kann keine Entlastung erteilt werden; gleichzeitig betrifft die Meldung im wesentlichen das laufende Geschäftsjahr, so dass ein Versagen der Entlastung aus dieser Perspektive kritisch wäre.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die Umstände und die Tonalität der – erneuten – Umsatzwarnung vom 15.03.24 legen den Verdacht nahe, dass dem Vorstand gravierende Fehler in der Geschäftsplanung unterlaufen sind und werfen auch die Frage auf, inwieweit der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion angemessen nachgekommen ist. Unter diesem Eindruck kann keine Entlastung erteilt werden; gleichzeitig betrifft die Meldung im wesentlichen das laufende Geschäftsjahr, so dass ein Versagen der Entlastung aus dieser Perspektive kritisch wäre.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2024 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2024 und 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der zur Wahl in den Aufsichtsrat nominierte Herr Michael Roth verfügt mit seinem beruflichen Hintergrund (Supply Chain Management/Logistik) über eine für die Gesellschaft relevante Qualifikation. Prinzipiell kritisch ist, dass Herr Roth bei vier ausländischen Unternehmen bereits als Non-Executive Board Member aktiv ist; aufgrund seiner generellen Fokussierung auf die Wahrnehmung solcher Mandate wird diese Kumulation im speziellen Fall jedoch nicht als Grund angesehen, die Wahl zu versagen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden. Die Billigung des Berichts stellt ausdrücklich keine (erneute) Billigung des Vergütungssystems dar.

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2024/I unter Ausschluss bzw. mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Beschlussvorlagen zum Genehmigten und zum Bedingten Kapital stellen reine Vorratsbeschlüsse ohne speziell ausgeführten Grund oder Anlass dar. Zugleich verfügt die Gesellschaft aus den vorhandenen Ermächtigungen über ein ausreichendes Instrumentarium, um auch zwischen den Hauptversammlungen notwendige Veränderungen an der Kapitalstruktur vornehmen zu können. Dies gilt umso mehr, als der Fokus der Gesellschaft nunmehr auf operativen Themen liege sollte.

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2022/I, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2024/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Beschlussvorlagen zum Genehmigten und zum Bedingten Kapital stellen reine Vorratsbeschlüsse ohne speziell ausgeführten Grund oder Anlass dar. Zugleich verfügt die Gesellschaft aus den vorhandenen Ermächtigungen über ein ausreichendes Instrumentarium, um auch zwischen den Hauptversammlungen notwendige Veränderungen an der Kapitalstruktur vornehmen zu können. Dies gilt umso mehr, als der Fokus der Gesellschaft nunmehr auf operativen Themen liege sollte.

TOP 10

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Gesellschaft verfügt aus dem Jahr 2022 über eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien, die bislang erst im Umfang von 5 Mio. Aktien entsprechend weniger als der Hälfte des Volumens ausgenutzt wurde. Damit besteht nach wie vor ausreichender Handlungsspielraum betreffend den Rückkauf eigener Aktien – zumal die Gesellschaft mit den bisherigen Rückkäufen Stand heute Werte vernichtet hat: Der Aktienkurs liegt Mitte April knapp 50% unter dem volumengewichteten Rückkaufspreis (12,43).

TOP 11

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 3 Satz 2 der Satzung (Nachweisstichtag für die Anmeldung zur Hauptversammlung)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der rein technischen Satzungsänderung kann zugestimmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


HV2024_HF_B1Einladung_2024.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HelloFresh SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 19.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von HelloFresh SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 27.04.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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