HV-Tagesordnung von
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie ...

... des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Es soll leider komplett der Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass das Unternehmen in den letzten Geschäftsjahren gerade erst aus der Krise gekommen ist. Es muss daher auch zunächst Kapital aufgebaut werden. Der Vorstand sollte sich aber auch klar dazu äußern, ab wann dann wieder eine Dividende gezahlt werden soll. Das Unternehmen hat zudem trotz des Bilanzgewinns einen negativen Cash-Flow per 31.12.2021. Eine Ausschüttung sollte allein deswegen schon nicht erfolgen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Die Zahlen sind zufriedenstellend, wenn auch nicht hervorragend. Der Vorstand sollte aber auch zeitnah eine nachvollziehbare Dividendenstrategie vorlegen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut ausgewählt und überwacht.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Der Bericht ist hinreichend transparent.
TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Kandidat Dr. Dirk Rottweiler ist bekannt und bewährt.
TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Wahl von KPMG stehen keine ernsthaften Hindernisse entgegen.
TOP 8 Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE)

Die Umstellung auf SE wird begrüßt. Einziger Nachteil einer SE aus unser Sicht wäre die theoretische Möglichkeit, auf ein monistisches System (Verwaltungsrat) statt eines dualistischen Systems (Vorstand + Aufsichtsrat) umzustellen. Selbst wenn eine SE-Umwandlung durch die Satzung unzulässig. Die Satzung kann nur mit einer 75 %-Mehrheit verändert werden. Der Vorstand hat im Vorfeld der Hauptversammlung auch signalisierst, dass die Umstellung auf ein monistisches System nicht die Zielrichtung dieser Umwandlung sei.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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